AGB

  1. Die Firma JUNGBLUT Immobilien erhält vom Interessenten für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß oder für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages oder eines Mietvertrages über das Maklerobjekt eine Provision von 4,76 % aus dem Kaufpreis, bei der Vermietung ( keine gewerbliche Nutzung ) eine Provision von 2,38 Monatsmieten und bei einer Vermietung ( gewerbliche Nutzung ) eine Provision von 3,57 Monatsmieten, jeweils einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlbar und fällig bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages oder bei der Unterzeichnung des Mietvertrages.
    Dies gilt auch, wenn das Maklerobjekt innerhalb eines Jahres an einen durch die Firma JUNGBLUT Immobilien nachgewiesenen Interessenten verkauft oder vermietet wird.
    Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Kauf-/Mietvertrag anstatt durch den Interessenten selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder Dritte oder solche natürliche oder juristische Personen abgeschlossen wird, die zu dem Interessenten in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen. 
  2. Die Firma JUNGBLUT Immobilien darf als Makler für Verkäufer/Vermieter und Käufer/Mieter entgeltlich tätig sein und das Objekt auch anderen Interessenten nachweisen.
  3. Das Angebot der Firma JUNGBLUT Immobilien ist freibleibend und unverbindlich. Der Interessent behandelt sämtliche Informationen und Unterlagen der Firma JUNGBLUT Immobilien vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma JUNGBLUT Immbobilien zulässig, sonst ist der Interessent für die obengenannt Provision haftbar. 
  4. Der Interessent weist der Firma JUNGBLUT Immobilien unverzüglich (spätestens 3 Tage nach Anfrage des Angebotes) schriftlich seine Vorkenntnis von dem angebotenen Objekt nach. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.
  5. Die Angaben der Firma JUNGBLUT Immobilien beruhen auf Informationen des Verkäufers/Vermieters, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sie keine Haftung übernehmen wird.
  6. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  7. Hinweis: Sollte die Vereinbarung ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft darlegen, so weist JUNGBLUT Immobilien auf das 14-tägige Widerspruchsrecht ausdrücklich darauf hin. (§ 312 BGB, Kontakt ausschließlich über Medienkommunikation, § 312 BGB ff. – Informationspflicht über Widerspruchsrecht).
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kirchheim-Teck.
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